Es klang nach einem klaren Sieg für die Netzoffenheit, als das Bundesverwaltungsgericht im März 2025 die IP-Sperren gegen illegale Glücksspielplattformen für rechtswidrig erklärte. Die Richter stellten fest: Eine taugliche Rechtsgrundlage existiert nicht. Wer dachte, die Sache sei damit vom Tisch, hat sich getäuscht. Die Innenministerkonferenz der Länder treibt die Blockaden jetzt im Eilverfahren voran. Ein neuer Paragraph soll noch vor der für 2026 geplanten Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in das Gesetz geschrieben werden. Es ist der Versuch, ein unliebsames Gerichtsurteil mit einem Federstrich auszuhebeln. Die Diskussion über Netzsperren gegen illegale Glücksspielseiten in Deutschland bekommt damit eine neue, unappetitliche Wendung.
Ein Urteil, das stört
Die Logik der Innenminister ist so simpel wie beunruhigend: Wenn das Gericht die bisherige Praxis kassiert, schaffen wir eben eine neue Praxis mit einem neuen Gesetz. Die Eile hat Methode. Jede Verzögerung würde bedeuten, dass nicht lizenzierte Glücksspielseiten weiterhin über deutsche Internetzugänge erreichbar sind – ein Zustand, den die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder als untragbar darstellt. Ronald Benter, Vorstand der GGL, hat diese Position in den letzten Monaten mehrfach öffentlich vertreten. Dass dabei tief in die Netzarchitektur eingegriffen wird, interessiert die Konferenz nur am Rande.
Mich erinnert das an eine schlechte Improvisation, bei der eine Stimme den Takt vorgibt und alle anderen einfach mitlaufen. Provider sollen gezwungen werden, auf DNS- oder IP-Ebene zu sperren – technisch ein Eingriff, der den Router zur Zollstation macht. Was nach einer sauberen Lösung für ein spezifisches Problem klingt, ist tatsächlich eine Generalvollmacht, die weit über das Glücksspiel hinauswirkt. Das IP-Blocking nach § 9 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 war von Anfang an umstritten, jetzt soll es per Novelle zementiert werden.
Der Router als Filterinstanz
Für mich als Musikjournalist in Wien, wo experimentelle Radio-Streams, kleine Labels und kollaborative Klangprojekte oft auf denselben geteilten Servern laufen wie irgendwelche Wettbüros, ist das ein Alarm. Overblocking heißt das Risiko, und es ist keineswegs theoretisch. Sperrt man eine IP-Adresse, die hundert verschiedene Dienste beherbergt, trifft man das illegale Casino und den legalen Netlabel-Stream mit demselben Hammerschlag. Die Bundesnetzagentur hat in früheren Stellungnahmen zur Netzneutralität bereits auf genau diese Gefahr hingewiesen. DNS-Sperren gegen den Online-Casino-Schwarzmarkt mögen treffsicher klingen, in der Praxis verteilter Serverstrukturen sind sie es nicht.
Die Debatte krankt an einer falschen Vereinfachung. Es geht nicht um Schwarz gegen Weiß, sondern um ein Spektrum an Netzaktivitäten, das eine pauschale Sperrlogik niemals abbilden kann. Wer sich die Serverlandschaft mitteleuropäischer Kulturnetzwerke ansieht, entdeckt ein dichtes Gewebe aus Musikarchiven, Diskussionsforen, Streaming-Plattformen und eben auch Seiten, die keinerlei deutsche Lizenz besitzen. Eine IP-Blockade interessiert sich nicht für den Unterschied.
Transparenz, die unter die Räder kommt
Was mich an der hitzigen Diskussion besonders stört: Sie droht den Blick auf das eigentliche Regulierungsziel zuzuschütten. Es existiert ein lizenziertes Angebot, das strengen Auflagen unterliegt und Schutzmechanismen für Spieler bereitstellt – der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat diesen Rahmen für legale Glücksspielanbieter mit deutscher Lizenz erst geschaffen. Wer die geforderten Bonuszahlungen und Umsatzbedingungen zum Anbieter mit deutscher Lizenz stets transparent offengelegt bekommt, kann informierte Entscheidungen treffen. Bei einem illegalen Portal hingegen fehlen diese Daten völlig, Nutzerdaten verschwinden in nicht nachvollziehbaren Kanälen, und es gibt keine Stelle, die bei Streitigkeiten vermittelt. Die Pauschalsperre droht diese Differenzierung einzuebnen und das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Während die Innenminister also rasch handeln wollen, bleibt die eigentliche Frage unbeantwortet: Wie verhindert man, dass ein Filtersystem, das einmal installiert ist, nicht irgendwann für völlig andere Inhalte benutzt wird? Die Versuchung ist zu groß, als dass man darauf vertrauen könnte, sie bleibe ungenutzt. Gerade in einer politischen Landschaft, die zunehmend nach „Ordnung und Sauberkeit im Netz“ ruft, sind IP-Sperren ein Werkzeug, das schnell vom Spielerschutz zur Zensurinfrastruktur mutieren kann. Manuel Hagel, CDU-Innenminister in Baden-Württemberg, treibt die Initiative federführend voran – das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte bereits vor Monaten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit solcher Eingriffe geäußert.
Was Wien damit zu tun hat
Für die digitale Kunst- und Musikszene in Wien ist das keine ferne Berliner Posse. Viele Projekte, die ich kenne, betreiben eigene Funknetze, kleine Server für generative Klangskulpturen oder verteilte Aufnahmeumgebungen. Sie sind auf eine neutrale, unfiltrierte Paketvermittlung angewiesen. Wenn auf der Ebene der Netzinfrastruktur gefiltert wird, steht eine Kulturpraxis auf dem Spiel, die vom offenen Austausch lebt. Das Elektroakustische und Experimentelle braucht keine Router, die moralische Urteile fällen.
Ich frage mich, ob die Aufregung um illegale Glücksspielseiten nicht nur ein Vorwand ist, um eine Architektur zu errichten, die später ganz anderen Zwecken dient. Der Präzedenzfall ist gemacht: Ein Gericht wird übergangen, ein Eilverfahren drückt das Gesetz durch, und die Netzinfrastruktur bekommt eine eingebaute Zensurfunktion. Wer glaubt, das bleibe auf Sportwetten und Casino-Apps beschränkt, unterschätzt die Eigendynamik technischer Kontrollmechanismen. Die GGL mit Sitz in Halle an der Saale hat bisher rund 930 Domains gesperrt – eine Zahl, die zeigt, wie schnell aus einer Ausnahme eine Routine wird.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Bundestag wirklich bereit ist, diesen Weg mitzugehen. Für Wien und seine experimentellen Nischen ist das mehr als eine juristische Randnotiz. Es ist die Frage, ob das mitteleuropäische Internet den Charakter einer offenen Bühne behält oder zur geschlossenen Veranstaltung wird. Wo die Filter einmal stehen, bestimmen am Ende nicht die Kulturschaffenden – sondern diejenigen, die die Listen führen.
Komposition
In Kleingruppen (2 – 4 Personen) werden die persönlichen Arbeiten der Studierenden besprochen. Je nach Semesterstufe werden gezielte oder offene Aufgaben gestellt, die immer genügend Spielraum für vielfältige künstlerische und ästhetische Ausarbeitung offen lassen.
Der individuelle Zugang jedes/jeder Studierenden wird berücksichtigt, gleichzeitig wird versucht, technische oder ästhetische Schemata zu hinterfragen und neue formale und klangliche Zugänge zu finden. Auch die Betreuung der schriftlichen Abschlussarbeit ist Teil dieses Fachs.
Studiotechnik
In dieser Vorlesung werden klassische und experimentelle Methoden der elektroakustischen Transformation, in Realtime und/oder Offline behandelt. Mit den Methoden sind natürlich auch die praktischen Geräte und Maschinen, oder eben die Programme, die Software und deren Bedienung und Handhabung ein Thema. Gegliedert ist die Vorlesung im ersten Semester mit klassisch analogen Instrumenten, wie Tonband, Mischpult, Mikrofone, Analogsynthesizer. Im zweiten Semester werden die Programmiersprachen Max und Pure Data ausgebreitet, mit denen in weiterer Folge dann die einzelnen Transformationstechniken erklärt werden. Weitere Schwerpunkte der Vorlesung sind:
- geschichtliche Darstellung der technischen Entwicklung in der elektroakustischen Musik
- Produktionstechniken im Studio von Mono bis Mehrkanal
- Postproduktion allgemein und speziell in der elektroakustischen Musik
- Zeitparadoxa, Giant FFT etc.
Im Einzelunterricht Praktikum geht es um ein Heranführen an technisch-künstlerischen Umsetzungen. Der/Die Studierende erfährt eine “künstlerische Zusammenarbeit” bei der Entstehung oder Realisierung eigener Projekte.
Music Processing
Musikproduktion und Tonverarbeitung durch den Einsatz von Mikroprozessoren und Computern.
Klangsynthese, digitale Filter, digitale Audioeffekte, räumliches Audio.
Sampling, Klangwahrnehmung, Quantisierung, Codierung.
Programmierung: Audio-spezifische Software-Umgebungen, Struktur von Programmen.
Musikinformations-Theorie, computergestützte Komposition, Musik-Informations-Retrieval und Audio-Content-Analyse.
Live-Elektronik
Dieses Seminar setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Einerseits werden Live Elektronische Realisierungen in der zeitgenössischen Musik, als auch in anderen musikalischen Genres wie Performance, Improvisation besprochen, als auch praktische Erfahrung in Konzerten, Klassenabenden gemacht. Methoden von Live Processing werden anhand der Programmiersprache Max besprochen und programmiert.
Akustik
Darstellung des Phänomens “Klang” aus physikalischer Sicht unter der besonderen Berücksichtigung des Zusammenklangs mehrerer Instrumente, Einführung in die Schwingungslehre, Apperzeption akustischer Signale, Elementare Wellenformen der Elektroakustik, physikalische Darstellung der Frequenzverteilung (Sonogramme), Signaldarstellung im Zeitbereich und Frequenzbereich, FFT, akustischer Signatur der Instrumente, Topologie der Instrumentation im klanglichen Kontext, Zusammenklang mehrerer Schallquellen (mögliche gegenseitige Beeinflussungen der Spektren), Klanganalyse ausgewählter Beispiele der Musikliteratur.
Peter Ablinger/ Maryanne Amacher/ Oren Ambarchi/ Laurie Anderson/ Aphex Twin/ Robert Ashley/ Sam Auinger/ Milton Babbitt/ Natasha Barrett/ Louis and Bebe Barron/ William Basinski/ François Bayle/ the Beatles/ William Bennett/ Félix Blume/ Konrad Boehmer/ Pierre Boulez/ Gavin Bryars/ Earle Brown/ Herbert Brün/ William S. Burroughs/ John Cage/ Janet Cardiff/ Wendy Carlos/ Carl Michael von Hausswolff/ Angélica Castelló/ Michel Chion/ Henri Chopin/ John Chowning/ Nicolas Collins/ Tony Conrad/ Peter Cusack/ Pan Daijing/ Paul DeMarinis/ DJ Spooky/ Francis Dhomont/ John Duncan/ Brian Eno/ Franco Evangelisti/ Farmers Manual/ Morton Feldman/ Mark Fell/ Christian Fennesz/ Luc Ferrari/ Beatriz Ferreyra/ Klaus Filip/ Bill Fontana/ Stefan Fraunberger/ Glenn Gould/ Thomas Grill/ Florian Hecker/ Robert Henke/ Pierre Henry/ Christoph Herndler/ Dick Higgings/ Concepción Huerta/ Ryoji Ikeda/ France Jobin/ G.X. Jupitter-Larsen/ Zbigniew Karkowski/ Katharina Klement/ Volkmar Klien/ Milan Knížák/ Dieter Kovacic/ Thomas Köner/ Gottfried Michael Koenig/ Kraftwerk/ Johannes Kreidler/ Ernst Krenek/ Christina Kubisch/ Tilman Küntzel/ Peter Kutin/ La Monte Young/ Bernhard Lang/ Bernhard Leitner/ György Ligeti/ Francisco Lopéz/ Alvin Lucier/ Christian Marclay/ Maximilian Marcoll/ Max Mathews/ Merzbow/ Wolfgang Mitterer/ Conlon Nancarrow/ Max Neuhaus/ Olga Neuwirth/ Phill Niblock/ Carsten Nicolai/ Jérôme Noetinger/ Thomas Noll/ Pauline Oliveros/ Daphne Oram/ Bob Ostertag/ Oval/ Bernard Parmegiani/ Pink Floyd/ Franz Pomassl/ Dick Raaymakers/ Günther Rabl/ Eliane Radigue/ Peter Rehberg/ Guy Reibel/ Steve Reich/ Jean-Claude Risset/ Manuel Rocha Iturbide/ Steve Roden/ Jim O’Rourke/ Maja Osojnik/ Billy Roisz/ Luigi Russolo/ Tristan Perich/ Lee “Scratch” Perry/ Radian/ Maja S. K. Ratkje/ Terry Riley/ Ryuichi Sakamoto/ Jorge Sanchez Chiong/ Erik Satie/ Scanner/ Pierre Schaeffer/ Elisabeth Schimana/ Marcus Schmickler/ Michael J. Schumacher/ Kurt Schwitters/ Phillip Sollmann/ Laurie Spiegel/ Morton Subotnick/ Burkhard Stangl/ Steven Stapleton/ Karlheinz Stockhausen/ James Tenney/ Terre Thaemlitz/ Yasunao Tone/ David Tudor/ Mika Vainio/ Ilpo Väisänen/ Annette Vande Gorne/ Edgard Varèse/ Mario de Vega/ Jennifer Walshe/ Jana Winderen/ Trevor Wishart/ Christian Wolff/ Yannis Xenakis/ Yan Jun/ Samson Young/ Frank Zappa/ Marta Zapparoli
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